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Audit-Vorschau
Dies ist eine anonymisierte Vorschau eines echten Website-Audits. Der vollständige Bericht mit allen Befunden und Lösungsvorschlägen ist auf Anfrage verfügbar.
Wir haben die Website einer Erbrecht-Kanzlei mit Schwerpunkt Testamentsvollstreckung und Nachlassplanung in einer süddeutschen Stadt geprüft. Die Kanzlei richtet sich an vermögende Privatpersonen und Unternehmerfamilien. Das Ergebnis: 89 Befunde — davon 5 kritisch und 28 wichtig.
Der Online-Pflichtteilsrechner zeigt Ergebnisse mit konkreten Euro-Beträgen und Steuerhinweisen, ohne klarzustellen, dass dies keine Rechts- oder Steuerberatung darstellt. Dies verstößt gegen § 2 RDG und § 5 StBerG. Zudem werden die eingegebenen Vermögenswerte ohne Einwilligung an den Server übertragen.
Das Terminbuchungs-Widget eines US-Anbieters sammelt Name, E-Mail, Telefon und "Ihr Anliegen" (Freitext). Es gibt keinen Hinweis auf die Datenübermittlung in die USA, keinen Verweis auf die Datenschutzerklärung und keine Einwilligungs-Checkbox. Erbschaftsangelegenheiten enthalten hochsensible Vermögens- und Familiendaten.
Die Website bezeichnet den Inhaber als "Experte für Erbrecht" statt den geschützten Titel "Fachanwalt für Erbrecht" korrekt zu verwenden. Auf einer Unterseite wird "Fachanwalt" ohne Nennung der verleihenden Kammer geführt. Dies verstößt gegen § 7 FAO und § 43b BRAO.
Die Website hat weder Kammermitgliedschaft noch Zertifizierungen, keine DVEV-Mitgliedschaft (Deutscher Verein für Erbrecht und Vermögensnachfolge) und keine Referenzen sichtbar. Für eine Zielgruppe, die Millionen- Vermögen anvertraut, fehlen elementare Vertrauenssignale.
Drei herunterladbare PDF-Ratgeber enthalten in den Metadaten Autorennamen, Kanzlei-interne Dateipfade und Änderungshistorien. In einem Fall ist ein Mandantenname im Änderungsprotokoll sichtbar — eine Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Der vollständige Bericht enthält 84 weitere Befunde mit detaillierten Beschreibungen, Auswirkungen und konkreten Lösungsvorschlägen.
Erbrecht-Mandanten vertrauen ihrem Anwalt ihr Familienvermögen an. Wenn die Website bereits bei der Erstberatungs-Buchung sensible Vermögensdaten ohne Datenschutzhinweis in die USA überträgt und PDF-Ratgeber Mandantennamen leaken, ist das Vertrauensfundament beschädigt, bevor das Mandat beginnt.
Die Zielgruppe ist anspruchsvoll und vergleicht sorgfältig. Eine Website ohne Kammermitgliedschaft-Hinweis, mit falscher Fachanwaltsbezeichnung und undurchsichtiger Datenverarbeitung wird gegen professionellere Mitbewerber keine Mandate gewinnen — unabhängig von der fachlichen Kompetenz.
Hintergrund-Artikel: Impressum-Pflicht 2026 und Cookie-Consent richtig einrichten.
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