Ist Ihre Website BFSG-konform?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist geltendes Recht. Websites mit Online-Shops, Terminbuchung oder Kundenportalen müssen barrierefrei sein. Prüfen Sie Ihre Website jetzt kostenlos — in unter 2 Minuten.
6 Bereiche inkl. BFSG, WCAG 2.1 AA und EAA
Kostenlosen BFSG-Check starten
Geben Sie Ihre Website-URL ein — wir prüfen Barrierefreiheit, WCAG-Konformität und BFSG-Anforderungen.
Das BFSG betrifft mehr Unternehmen als gedacht
Menschen mit Behinderung in Deutschland
BMAS 2024
schwerbehinderte Menschen in Deutschland (2023)
Statistisches Bundesamt
der Websites haben Barrierefreiheits-Fehler
WebAIM Million Report 2025
Wer ist vom BFSG betroffen?
Diese Unternehmen müssen ihre Websites barrierefrei gestalten
Online-Shops
E-Commerce-Websites, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen.
Buchungs- & Terminportale
Arztpraxen, Restaurants, Hotels und alle Unternehmen mit Online-Terminbuchung.
Kundenportale
Digitale Self-Service-Bereiche: Online-Banking, Versicherungsportale, Energieversorger.
Digitale Dienstleistungen
SaaS-Produkte, digitale Medien, Streaming-Dienste und E-Learning-Plattformen.
Medien & Kommunikation
Nachrichtenportale, Podcasts, Video-Plattformen — alle digitalen Inhaltsanbieter.
Ausnahme: Kleinstunternehmen
Nur für Dienstleistungen: <10 Mitarbeiter UND <2 Mio. EUR Umsatz. Für Produkte gilt keine Ausnahme.
4 häufige BFSG-Verstöße auf Websites
Diese Probleme finden wir bei fast jedem Barrierefreiheits-Audit
Fehlende Farbkontraste
Texte, Buttons und Links mit zu geringem Kontrast sind für 8% der männlichen Bevölkerung mit Farbfehlsichtigkeit nicht lesbar. WCAG fordert mindestens 4.5:1.
Keine Tastaturnavigation
Menüs, Formulare und Buttons, die nur per Maus bedienbar sind, schließen Menschen mit motorischen Einschränkungen komplett aus — ein BFSG-Verstoß.
Fehlende Alt-Texte und Labels
Bilder ohne Alternativtext, Formularfelder ohne Labels — Screenreader-Nutzer können Ihre Website nicht bedienen. Das betrifft allein in Deutschland über 1 Million blinde und sehbehinderte Menschen.
Touch-Targets zu klein
Buttons und Links unter 44×44px sind auf Mobilgeräten schwer zu treffen — besonders für ältere Nutzer und Menschen mit motorischen Einschränkungen.
BFSG-Zeitplan: Wo stehen wir?
Das Gesetz gilt — die Durchsetzung läuft
BFSG in Kraft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt. Alle betroffenen Unternehmen müssen konforme digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Marktüberwachung aktiv
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder prüfen die Einhaltung. Beschwerden von Verbrauchern und Verbänden werden verfolgt.
Abmahnrisiko steigt
Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber können Unternehmen mit nicht-konformen Websites abmahnen — auch ohne behördliche Beschwerde.
Was B2Audit bei der BFSG-Prüfung checkt
Über 30 Barrierefreiheits-Prüfpunkte nach WCAG 2.1 AA
Farbkontraste
Text-zu-Hintergrund-Verhältnis nach WCAG: mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text.
Tastaturnavigation
Alle interaktiven Elemente per Tab erreichbar, sichtbarer Fokus-Indikator, logische Tab-Reihenfolge.
Screenreader-Kompatibilität
ARIA-Rollen, Labels, Live-Regions, Landmark-Struktur für Screenreader wie NVDA und VoiceOver.
Textalternativen
Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, Beschriftungen für Formularfelder und Icons.
Touch & Click-Targets
Mindestgröße 44×44px für Buttons und Links, ausreichend Abstand zwischen Interaktionselementen.
Animationen & Bewegung
Pause/Stop-Buttons für automatische Bewegung, Respektierung von prefers-reduced-motion.
Lista mensual EAA + auditorías sectoriales
Cada mes: una lista de verificación de cumplimiento, resultados de auditorías sectoriales actuales y los errores web más frecuentes. Gratis, sin spam.
Más recursos:
Häufig gestellte Fragen zum BFSG
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten — darunter auch Websites und Online-Shops. Das Gesetz ist bereits in Kraft.
Welche Websites sind vom BFSG betroffen?
Das BFSG betrifft Websites, über die digitale Dienstleistungen erbracht werden: Online-Shops, Buchungsportale, Online-Banking, E-Commerce, Terminbuchungssysteme und digitale Kundenportale. Auch B2B-Unternehmen sind betroffen, wenn Endverbraucher auf ihre Websites zugreifen.
Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?
Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder verhängen. Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber. Nicht-konforme Produkte können vom Markt genommen werden.
Welche technischen Anforderungen stellt das BFSG an Websites?
Websites müssen die EN 301 549 erfüllen, die auf WCAG 2.1 AA basiert. Konkret: ausreichende Farbkontraste (mindestens 4.5:1), vollständige Tastaturnavigation, Screenreader-kompatible Inhalte, barrierefreie Formulare, Untertitel für Videos und anpassbare Textgrößen.
Gibt es Ausnahmen vom BFSG?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND einem Jahresumsatz unter 2 Mio. EUR sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen. Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Sobald Ihr Online-Shop über die Schwelle hinauswächst, greifen die Pflichten.
Wie prüft B2Audit die BFSG-Konformität?
B2Audit prüft Ihre Website automatisiert in über 30 Barrierefreiheits-Prüfpunkten: Farbkontraste, Tastaturnavigation, Alt-Texte, Formular-Labels, ARIA-Attribute, Screenreader-Kompatibilität, Animationen mit Pause-Funktion und mehr. Sie erhalten einen konkreten Maßnahmenplan mit Prioritäten.
Reicht ein automatisierter Test für BFSG-Konformität?
Automatisierte Tests decken ca. 30-40% der WCAG-Kriterien ab — das sind die technisch messbaren Punkte wie Kontraste, fehlende Alt-Texte und ARIA-Fehler. Für eine vollständige BFSG-Konformität empfehlen wir zusätzlich manuelles Testing. Unser Audit zeigt Ihnen, wo Sie stehen und was als Erstes behoben werden muss.
Jetzt BFSG-Konformität prüfen
Kostenloser Barrierefreiheits-Check in 6 Bereichen. Ergebnisse in Minuten, konkreter Maßnahmenplan inklusive.