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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist geltendes Recht. Das (BFSG) in Kraft. Die Marktüberwachungsbehörden verhängen Bußgelder bis 100.000 EUR. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Anforderungen Ihre Website erfüllen muss — und wie Sie Ihre Konformität in 30 Minuten prüfen.
Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Betroffen sind insbesondere:
Ausnahme:Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind befreit — aber nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Aus unseren Audits der letzten Monate sehen wir diese Fehler am häufigsten:
WCAG AA verlangt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text. Über 60 % der geprüften Websites unterschreiten diesen Wert auf CTA-Buttons oder Footern.
Jedes informative Bild braucht ein beschreibendes alt-Attribut. Dekorative Bilder sollten ein leeres alt="" haben, damit Screenreader sie ignorieren.
Jedes Eingabefeld muss ein sichtbares <label>haben, das programmatisch verknüpft ist. Placeholder-Text allein reicht nicht.
Dropdown-Menüs, Modals und Tab-Panels müssen per Tastatur bedienbar sein. Viele Websites verwenden onClick-Handler auf <div>-Elementen statt auf <button>.
Wenn ein Element per Tab fokussiert wird, muss ein sichtbarer Fokus-Rahmen erscheinen. Viele Websites entfernen ihn mit outline: none.
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Videos dürfen nicht automatisch mit Ton starten. Autoplay ohne Ton ist erlaubt, wenn der Nutzer den Ton manuell aktivieren kann.
Die Überschriften müssen eine logische Hierarchie bilden (H1 → H2 → H3). Sprünge von H1 auf H3 verwirren Screenreader-Nutzer.
Session-Timeouts und automatische Weiterleitungen müssen dem Nutzer die Möglichkeit geben, die Zeit zu verlängern oder den Timer zu deaktivieren.
Eingebettete PDFs müssen getaggt und maschinenlesbar sein. Gescannte Dokumente ohne OCR sind für Screenreader unlesbar.
Das lang-Attribut im <html>-Tag muss korrekt gesetzt sein. Ohne Sprachauszeichnung verwenden Screenreader die falsche Aussprache.
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Durchsetzung zuständig. Bußgelder können bis zu 100.000 EURbetragen. Zusätzlich:
Verwenden Sie diese Checkliste als Schnelltest. Für eine vollständige Prüfung empfehlen wir einen automatisierten BFSG-Audit:
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Die meisten BFSG-Verstöße lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben:
Gesamtkosten für eine typische KMU-Website: 500–2.000 EURfür die Erstanpassung. Das steht in keinem Verhältnis zu einem Bußgeld von bis zu 100.000 EUR.
Die schnellste Methode, Ihren BFSG-Status zu ermitteln: Starten Sie einen kostenlosen Website-Scan. Der spezialisierte BFSG Website-Check prüft automatisch, ob Ihre Website die BFSG-Anforderungen erfüllt. B2Audit analysiert Ihre Website in unter 2 Minuten gegen alle relevanten WCAG-AA-Kriterien und zeigt Ihnen genau, welche Probleme priorisiert behoben werden müssen.
Für laufende Konformität empfehlen wir das B2Audit Monitoring: wöchentliche automatische Prüfungen mit Sofort-Alerts bei neuen Barrierefreiheitsproblemen.
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