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BFSG-Pflicht seit 28.06.2025: Barrierefreiheit ist gesetzlich verpflichtend. Prüfen Sie jetzt Ihre Website.
Viele Unternehmen in der EU müssen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umsetzen — es ist geltendes Recht. Nicht barrierefreie Websites schließen bis zu 15 % der Bevölkerung aus — das sind potenzielle Kunden, die Sie verlieren.
B2Audit prüft Ihre Website automatisiert gegen die WCAG 2.1 AA-Kriterien und identifiziert die wichtigsten Barrieren für Nutzer mit Behinderungen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt WCAG 2.1 AA. Unser Audit identifiziert die kritischsten Barrieren auf Ihrer Website.
Gezielte Maßnahmenliste für BFSG-KonformitätDiese Art von Problemen finden wir regelmäßig bei deutschen KMU-Websites.
Die Call-to-Action-Buttons verwenden hellen Text auf orangem Hintergrund mit einem Kontrastverhältnis von 2.8:1. Erforderlich sind mindestens 4.5:1.
23 dekorative und informative Bilder haben kein alt-Attribut. Screenreader können diese Inhalte nicht wiedergeben.
Das Hauptnavigations-Dropdown lässt sich nur per Maus öffnen. Tastaturnutzer können Unterpunkte nicht erreichen.
Hintergrundwissen und Praxistipps zu diesem Thema.