Das Problem
Ein unvollständiges Impressum ist eine der häufigsten rechtlichen Schwachstellen auf deutschen Websites. Viele Unternehmen vergessen Pflichtangaben wie die USt-IdNr. oder den zuständigen Handelsregistereintrag.
Unsere Lösung
B2Audit prüft Ihr Impressum auf Vollständigkeit gemäß § 5 TMG und identifiziert fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben.
Das prüfen wir
Häufig gefunden: fehlende Dienste in der Datenschutzerklärung
Viele Websites binden Tracking-Dienste ein, die nicht in der Datenschutzerklärung aufgeführt sind — ein häufiger Abmahngrund.
Abmahnrisiko erkennen und abstellenTypische Befunde
Diese Art von Problemen finden wir regelmäßig bei deutschen KMU-Websites.
USt-IdNr. fehlt im Impressum
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht angegeben. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG ist diese Angabe Pflicht, sofern vorhanden.
Impressum nur über Footer erreichbar — nicht auf Landingpages
Auf zwei Landingpages fehlt der Footer vollständig. Das Impressum ist damit nicht von jeder Seite erreichbar.
Veraltete Rechtsform angegeben
Im Impressum steht 'GbR', laut Handelsregister wurde die Gesellschaft jedoch in eine GmbH umgewandelt.
Häufige Fragen
Welche Angaben müssen laut § 5 TMG ins Impressum?+
Welche Impressums-Fehler kommen am häufigsten vor?+
Braucht jede Unterseite und Landingpage ein Impressum?+
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