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Eine fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärung gehört zu den häufigsten rechtlichen Schwachstellen deutscher Websites. Viele Unternehmen verwenden veraltete Vorlagen, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen.
B2Audit prüft Ihre Datenschutzerklärung automatisiert auf Vollständigkeit, Aktualität und Übereinstimmung mit den tatsächlich eingesetzten Diensten auf Ihrer Website.
Viele Websites binden Tracking-Dienste ein, die nicht in der Datenschutzerklärung aufgeführt sind — ein häufiger Abmahngrund.
Abmahnrisiko erkennen und abstellenDiese Art von Problemen finden wir regelmäßig bei deutschen KMU-Websites.
Die Website lädt Google Fonts von fonts.googleapis.com. Dieser Dienst ist nicht in der Datenschutzerklärung erwähnt. Nach dem Urteil des LG München ist das ein DSGVO-Verstoß.
Die Datenschutzerklärung enthält keine Angaben zum Datenschutzbeauftragten. Ab 20 Mitarbeitern in der Datenverarbeitung ist ein DSB gesetzlich vorgeschrieben.
Die Datenschutzerklärung wurde zuletzt im Oktober 2024 aktualisiert. Seitdem gab es relevante Rechtsänderungen, die berücksichtigt werden sollten.
Hintergrundwissen und Praxistipps zu diesem Thema.