Das Problem
Eine fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärung gehört zu den häufigsten rechtlichen Schwachstellen deutscher Websites. Viele Unternehmen verwenden veraltete Vorlagen, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Unsere Lösung
B2Audit prüft Ihre Datenschutzerklärung automatisiert auf Vollständigkeit, Aktualität und Übereinstimmung mit den tatsächlich eingesetzten Diensten auf Ihrer Website.
Das prüfen wir
Häufig gefunden: fehlende Dienste in der Datenschutzerklärung
Viele Websites binden Tracking-Dienste ein, die nicht in der Datenschutzerklärung aufgeführt sind — ein häufiger Abmahngrund.
Abmahnrisiko erkennen und abstellenTypische Befunde
Diese Art von Problemen finden wir regelmäßig bei deutschen KMU-Websites.
Google Fonts wird extern geladen, fehlt in Datenschutzerklärung
Die Website lädt Google Fonts von fonts.googleapis.com. Dieser Dienst ist nicht in der Datenschutzerklärung erwähnt. Nach dem Urteil des LG München ist das ein DSGVO-Verstoß.
Kein Datenschutzbeauftragter benannt
Die Datenschutzerklärung enthält keine Angaben zum Datenschutzbeauftragten. Ab 20 Mitarbeitern in der Datenverarbeitung ist ein DSB gesetzlich vorgeschrieben.
Veraltetes Datum — letzte Aktualisierung vor 18 Monaten
Die Datenschutzerklärung wurde zuletzt im Oktober 2024 aktualisiert. Seitdem gab es relevante Rechtsänderungen, die berücksichtigt werden sollten.
Häufige Fragen
Was muss in einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung stehen?+
Was passiert, wenn die Datenschutzerklärung nicht aktuell ist?+
Wie oft sollte die Datenschutzerklärung aktualisiert werden?+
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