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Ein unvollständiges Impressum ist eine der häufigsten rechtlichen Schwachstellen auf deutschen Websites. Viele Unternehmen vergessen Pflichtangaben wie die USt-IdNr. oder den zuständigen Handelsregistereintrag.
B2Audit prüft Ihr Impressum auf Vollständigkeit gemäß § 5 TMG und identifiziert fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben.
Viele Websites binden Tracking-Dienste ein, die nicht in der Datenschutzerklärung aufgeführt sind — ein häufiger Abmahngrund.
Abmahnrisiko erkennen und abstellenDiese Art von Problemen finden wir regelmäßig bei deutschen KMU-Websites.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht angegeben. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG ist diese Angabe Pflicht, sofern vorhanden.
Auf zwei Landingpages fehlt der Footer vollständig. Das Impressum ist damit nicht von jeder Seite erreichbar.
Im Impressum steht 'GbR', laut Handelsregister wurde die Gesellschaft jedoch in eine GmbH umgewandelt.
Hintergrundwissen und Praxistipps zu diesem Thema.