BFSG-Pflicht seit 28.06.2025: Barrierefreiheit ist gesetzlich verpflichtend. Prüfen Sie jetzt Ihre Website.
Das Problem
Viele Unternehmen in der EU müssen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umsetzen — es ist geltendes Recht. Nicht barrierefreie Websites schließen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis zu 15 % der Bevölkerung aus — das sind potenzielle Kunden, die Sie verlieren.
Unsere Lösung
B2Audit prüft Ihre Website automatisiert gegen die WCAG 2.1 AA-Kriterien und identifiziert die wichtigsten Barrieren für Nutzer mit Behinderungen.
Das prüfen wir
BFSG ist geltendes Recht — Konformität prüfen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt WCAG 2.1 AA. Unser Audit identifiziert die kritischsten Barrieren auf Ihrer Website.
Gezielte Maßnahmenliste für BFSG-KonformitätTypische Befunde
Diese Art von Problemen finden wir regelmäßig bei deutschen KMU-Websites.
Farbkontrast unter WCAG-Minimum auf CTA-Buttons
Die Call-to-Action-Buttons verwenden hellen Text auf orangem Hintergrund mit einem Kontrastverhältnis von 2.8:1. Erforderlich sind mindestens 4.5:1.
23 Bilder ohne Alternativtext
23 dekorative und informative Bilder haben kein alt-Attribut. Screenreader können diese Inhalte nicht wiedergeben.
Dropdown-Menu nicht per Tastatur bedienbar
Das Hauptnavigations-Dropdown lässt sich nur per Maus öffnen. Tastaturnutzer können Unterpunkte nicht erreichen.
Häufige Fragen
Was ist das BFSG und betrifft es mein Unternehmen?+
Was prüft B2Audit bei der Barrierefreiheit?+
Kann ich meine Website selbst barrierefrei machen oder brauche ich Experten?+
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